Vier- bis fünfstellige SRG-Rechnungen: Jetzt stoppen
Die Abschaffung der Radio- und Fernsehsteuer für Unternehmen ist überfällig. Weil die SRG-Abgabe umsatzabhängig erhoben wird, zahlen viele Baufirmen Beträge in Höhe von mehreren tausend Franken.
Am 8. März 2026 bietet sich den Schweizer Bauunternehmen die Gelegenheit, mit einem einfachen Ja auf dem Stimmzettel hohe jährliche Rechnungen zu stoppen. Denn an jenem Tag kommt die sogenannte «Halbierungsinitiative» zur Abstimmung, die auch die Abschaffung der Radio- und Fernsehsteuer für Unternehmen zum Inhalt hat.
Umsatzabhängige Mediensteuer auch ohne Empfang
Aus Sicht der Bauwirtschaft ist es stossend, dass in der revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) unerheblich ist, ob in einem Unternehmen ein Radio- oder Fernsehgerät betrieben wird. Wer den Baustellenalltag kennt, weiss, wie realitätsfremd die Idee ist, dass Bauunternehmen eine umsatzabhängige Steuer für den Konsum von TV- und Radioprogrammen zahlen müssen. Auf dem Bau weisen viele Verbotsschilder darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen während der Arbeit kein Radio und erst recht kein TV konsumiert werden darf. Ohnehin ist bei vielen Arbeiten das Tragen eines Gehörschutzes Pflicht.
Was den Bauunternehmen ebenfalls sauer aufstösst: Die SRG-Steuer wird auch fällig, wenn es technisch gar keine Empfangsmöglichkeit gibt. Selbst wenn ein Bauunternehmen so tief in den Berg hinein Tunnel baut, dass nicht einmal das Radiosignal durchdringt, muss es eine umsatzabhängige Mediensteuer in vier- bis fünfstelliger Höhe zahlen.
SRG-Rechnungen empörten den Bau
Zur Vorgeschichte der SRG-Initiative: Die umsatzbasierte Radio- und Fernsehsteuer für Unternehmen wurde erst 2019 eingeführt, als das neue Radio- und Fernsehgesetz in Kraft getreten ist. Beim Schweizerischen Baumeisterverband gab es daraufhin viele Reaktionen von Unternehmern, die mit grossem Unverständnis auf die Rechnungen reagierten. Dies einerseits, weil die Rechnungen für die umsatzbasierte Mediensteuer die unverhältnismässig hohe Belastung für Unternehmen klar und konkret machten. Des Weiteren erhielten neben den Unternehmen auch Arbeitsgemeinschaften Rechnungen. Immerhin dieser Punkt wurde per 1.1.2021 korrigiert. Am 8. März 2026 bietet sich nun die Gelegenheit für eine weitere wichtige Korrektur – mit einem Ja zur SRG-Initiative.