Verwesentlichen wir das Einspracherecht!
Die Bevölkerung und die Baubranche leiden massiv unter den zunehmenden Einsprachen, welche Verfahren in die Länge ziehen, Projekte verteuern und den dringend benötigen Wohnungsbau verhindern. Eine Rückbesinnung ist nötig.
In Zürich wird gegen rund 70 Prozent der Bauprojekte Einsprache erhoben – nicht zufällig wird die «Einsprache» als fünfte Landessprache bezeichnet. Für die Bevölkerung und das Baugewerbe ist das ein zentrales Problem. Korrekturen sind nötig: Einsprachen sollten wieder Personen vorbehalten sein, die eigene, schutzwürdige Interessen geltend machen.
Diese Forderung ist kein radikaler Schritt, sondern eine Rückkehr zu einer bewährten Praxis. Bis 2011 durften Einsprecher nur solche Rechtsverletzungen rügen, die sie persönlich betrafen. Ein Nachbar konnte etwa nicht die interne Ausgestaltung oder die ihm abgewandte Seite einer Baute beanstanden. Das geht ihn auch gar nichts an.
2011 änderte das Bundesgericht diese Praxis. Seither kann ein Einsprecher alle Rügen vorbringen, die ihm irgendwie nützen – insbesondere alle, die den Bau verhindern könnten. Das gilt selbst dann, wenn die behauptete Rechtsverletzung ihn selbst gar nicht betrifft. Die Einsprache dient damit nicht mehr primär dem Schutz eigener Rechte, sondern wird zum Instrument, um Bauprojekte generell zu verhindern oder zu verzögern. Das kostet Zeit, Nerven und Geld.
Diese Ausweitung ist ein zentraler Grund für die hohe Zahl an Einsprachen, die langen Verfahren und die daraus resultierende Bauunfähigkeit. Die Politik muss die frühere, funktionierende Praxis wiederherstellen. Deshalb habe ich im Ständerat einen Vorstoss eingereicht, damit aufgezeigt wird, wie das Einspracherecht wieder auf seinen Kern zurückgeführt werden kann.