Der Schweizerische Baumeisterverband SBV begrüsst die Ablehnung der Nachhaltigkeitsinitiative der SVP. Beim Wohnungs- und Infrastrukturbau sowie bei der Umsetzung der Bilateralen III stehen nun wichtige Herausforderungen an, bei denen sich der SBV aktiv einbringen wird.
Der SBV begrüsst das Nein zu neuen Kontingenten, zusätzlicher Bürokratie und einem Angriff auf die Personenfreizügigkeit. Nun gilt es, die tatsächlichen Herausforderungen anzugehen: Die Schweiz braucht mehr bezahlbaren Wohnraum, eine leistungsfähige Infrastruktur und gute Arbeitsbedingungen. Dafür wird sich der SBV umso entschlossener einsetzen.
Baubranche bleibt auf genügend Fachkräfte angewiesen
Die Beschäftigten und Unternehmen der Baubranche leisten einen zentralen Beitrag zur Ausbildung von Lernenden sowie zur Aus- und Weiterbildung erfahrener Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Diese Anstrengungen müssen weiter verstärkt werden. Gleichzeitig bleibt die Branche angesichts des Fachkräftemangels auf Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland angewiesen.
Neue Kontingente und langwierige Bewilligungsverfahren hätten die bestehenden Engpässe zusätzlich verschärft. Zudem hätte die Verteilung begrenzter Kontingente Konflikte zwischen Branchen und Regionen ausgelöst. Gerade personalintensive Branchen wie das Baugewerbe wären Gefahr gelaufen, dabei das Nachsehen zu haben.
Wohnungsnot mit Bauen statt mit Abschottung bekämpfen
Das Nein zur Initiative löst die bestehenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt und bei der Infrastruktur nicht von selbst. In vielen Regionen fehlt bezahlbarer Wohnraum, während wichtige Verkehrsinfrastrukturen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Gleichzeitig werden zahlreiche Bauprojekte durch langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren verzögert.
Aus Sicht der Baubranche braucht es deshalb bessere Rahmenbedingungen für Investitionen und eine raschere Realisierung von Wohnbau- und Infrastrukturprojekten. Planungs- und Bewilligungsverfahren müssen vereinfacht, besser koordiniert und beschleunigt werden. Einsprachen müssen auf legitime Gründe und Betroffene beschränkt werden. Gleichzeitig braucht es verlässliche gesetzliche Grundlagen, Planungssicherheit und ausreichend verfügbares Bauland.
Bilaterale III müssen verlässliche Rahmenbedingungen sichern
Nach der Ablehnung der Initiative kommt den Bilateralen III eine zentrale Bedeutung zu. Für die Baubranche und die Gesamtwirtschaft sind stabile Beziehungen zur Europäischen Union, der Zugang zu Fachkräften sowie verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend. Gleichzeitig muss die Schweiz ihre wirtschafts- und migrationspolitischen Interessen eigenständig wahren können.
Der parlamentarische Prozess um die Bilateralen III hat nun im Juni begonnen. Der SBV lobbyiert in diesem Ringen insbesondere mit Blick auf die sogenannte Schutzklausel. Der Bundesrat möchte die existierende Schutzklausel schärfen. Dazu hat er vier Kriterien beziehungsweise Schwellenwerte definiert. Wird ein Schwellenwert erreicht, ruft der Bundesrat die Schutzklausel aus. Die Kriterien beziehen sich auf einen jeweiligen starken Anstieg bei der Nettozuwanderung aus der EU (im Vergleich zum Vorjahr) bei den Grenzgängern, bei der Arbeitslosenquote und bei den Sozialhilfebezügern. Der SBV erachtet diese vier Kriterien als sinnvoll. Ihr Manko liegt jedoch darin, dass sie alle nur rückwärtsgerichtet sind. Sie stellen auf die Entwicklungen in der Vergangenheit ab. Wichtig wäre jedoch, auch ein zukunftsgerichtetes Kriterium aufzunehmen. Ein solcher Kriterium wäre eine Prognose der Zuwanderung in der nahen Zukunft, zum Beispiel in den nächsten ein oder drei Jahren. Würden die Prognosen eine zu hohe Nettozuwanderung signalisieren, wäre die Schutzklausel ebenfalls zu aktivieren. Daher wird sich der SBV im parlamentarischen Prozess für dieses Kriterium einsetzen.