Der Bundesrat hat den politischen Prozess gestartet, um die Wettbewerbsbehörden zu reformieren. Aber seine Vorschläge beheben die strukturellen Probleme nicht.
Der SBV bekennt sich zum fairen Wettbewerb. Dazu gehört auch, dass die gerichtlichen Verfahren im Kartellrecht fair ablaufen. Derzeit bestehen aber strukturelle Probleme bei den Behörden, die rechtsstaatlich bedenklich sind. Es gibt zwei Wettbewerbsbehörden: einerseits das Sekretariat, andererseits die Wettbewerbskommission (Weko). Das Sekretariat ist die Anklagebehörde, sie führt die Untersuchung durch. Die Weko besteht aus Richtern, die das Urteil fällen – eigentlich sollten sie dies unabhängig tun, aber die Weko hängt strukturell vom Sekretariat ab. 70 Vollzeitstellen des Sekretariats treffen auf ein Dutzend Weko- Miliz-Richter mit 20 Prozent-Pensum.
Für eine Untersuchung bereitet das Sekretariat 2500 bis 3000 Seiten Unterlagen vor. Wie soll sich ein Miliz-Richter in solch umfangreiche Unterlagen genau einlesen können? Ein Verfahren dauert mitunter Jahre – aber das angeklagte Unternehmen wird von den Weko-Richtern nur 20 Minuten lang angehört. Die Weko-Richter dürfen während dieser Anhörung nur Verständnisfragen, nicht aber Fragen zum Sachverhalt stellen. Wenn sich die Weko-Richter anschliessend zur Entscheidungsfindung zurückziehen, ist das angeklagte Unternehmen natürlich nicht mehr dabei. Aber Mitarbeiter des Sekretariats dürfen zugegen sein, das Wort ergreifen. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Mitarbeiter der Anklagebehörde bei der Entscheidungsfindung plötzlich neutral auftreten?
Selbst wenn ein Unternehmen das Urteil der Weko nicht akzeptiert und anschliessend an die nächsthöhere Instanz – das Bundesverwaltungsgericht – zieht, ist es um seine Chancen aufgrund des Systems schlecht bestellt. Das Bundesverwaltungsgericht räumt der Weko in kartellrechtlichen Fragen einen grossen Beurteilungsspielraum ein. Damit werden inhaltliche Korrekturen von Fehlentscheiden erschwert. Für angeklagte Unternehmen bedeutet dies oft jahrelange Verfahren, erhebliche Rechtsunsicherheit und einen Reputationsschaden – selbst wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet erweisen.
Deshalb setzen sich grosse Teile der Wirtschaft für die folgenden Reformen ein: Erstens sollen Untersuchung und Entscheid institutionell klar getrennt werden. Das Sekretariat soll zwar weiterhin Untersuchungen führen, bei der Entscheidungsfindung der Weko jedoch keine prägende Rolle mehr spielen. Zweitens braucht die Weko eine stärkere fachliche Unterstützung durch unabhängige Kommissionsschreiber, damit ihre Mitglieder den Sachverhalt eigenständig würdigen können. Drittens sollte eine spezialisierte richterliche Instanz geschaffen werden, die kartellrechtliche Entscheide umfassend überprüft. Viertens sind die Verteidigungsrechte der betroffenen Unternehmen zu stärken – etwa durch eine frühzeitige Information über den vorläufigen Stand der Untersuchung und ausreichend Zeit für die mündliche Verteidigung.