SBV weiter für die Abschaffung der SRG-Unternehmensabgabe

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV ist erfreut über die Ablehnung des Klimafonds. Er kämpft weiter gegen die unverständliche Doppelbesteuerung von Unternehmen. Der SBV hatte zwei Parolen zum gestrigen Abstimmungssonntag gefasst: Ja zur SRG-Initiative und Nein zum Klimafonds.

SBV weiterhin gegen die Doppelbesteuerung

Die SRG-Initiative hatte der SBV zur Annahme empfohlen, weil Unternehmen doppelt besteuert werden: Sie müssen sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer die SRG-Gebühr entrichten. Bei Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz, sie kann bis zu 50 000 Franken betragen. Gerade bei Baufirmen, die bedingt durch die Umgebung (etwa Tunnelbau) kein Radiosignal empfangen können oder wegen der Arbeitssicherheit nicht hören dürfen, ist dies nicht nachvollziehbar. Das Volk hat die Initiative abgelehnt, der Bundesrat hat jedoch angekündigt, per Januar 2027 die Umsatzlimite anzuheben. Heutzutage müssen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 0, 5 Millionen Franken die SRG-Gebühr nicht entrichten, sie sind von der Abgabe befreit. Ab 2027 steigt der Freibetrag bzw. die Grenze auf 1,2 Millionen Franken. Viele Unternehmen werden also nach wie vor von der Abgabe betroffen bleiben. Der Gewerbeverband hat angekündigt, die Doppelbesteuerung mit neuen Vorstössen im Parlament zu bekämpfen. Der SBV wird sie unterstützen.

Ausreichende Massnahmen zum Klimaschutz

Der Klimafonds wurde, wie vom SBV erhofft, klar abgelehnt. Der Bund hätte sonst jährlich 4 bis 8 Milliarden Franken in einen Fonds gegen den Klimawandel investieren müssen. Dieser äusserst kostspielige Fonds hätte auf das weltweite Klima sehr wenig Auswirkungen, zudem stehen bereits zahlreiche Massnahmen zum Schutz der Umwelt zur Verfügung. Die Baubranche hätte kaum von diesem Fonds profitiert.

Die Klimafonds-Initiative unverhältnismässig und ignoriert die bereits unternommenen Anstrengungen

Höhere Steuern, mehr Schulden: Nein zum Klimaschuldenfonds

Die Schweizer Wirtschaft hält ihre Verpflichtungen ein und macht weitere Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele der Schweiz.

Die Initiative will den Klimaschutz und die einheimische Energieproduktion durch zusätzliche öffentliche Investitionen stärken, um die Klimaerwärmung und ihre Folgen im Einklang mit den internationalen Klimaübereinkommen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck soll ein Fonds in Höhe von 4,8 bis 9,5 Milliarden Franken pro Jahr eingerichtet werden, der aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Der SBV empfiehlt die Ablehnung dieser extremen und kostspieligen Initiative.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, und sorgt dafür, dass eine wirksame, realisierbare und mit der Wirtschaftstätigkeit vereinbare Klimapolitik definiert und umgesetzt wird. Die Wirtschaftssektoren haben ihr Engagement für die Klimapolitik unter Beweis gestellt. Die Überprüfung der für 2020 festgelegten Klimaziele hat gezeigt, dass die Industrie ihr Zielbeitrag erreicht und sogar übertroffen hat. Der Gebäudesektor hat es fast erreicht, während die Emissionen des Verkehrssektors noch deutlich über dem angestrebten Ziel lagen. Derzeit liegen die CO2-Emissionen der Industrie um mehr als 35 % unter dem Niveau von 1990. Damit hat sie ihr Ziel für 2030 bereits erreicht und ist auf gutem Weg, auch das Ziel von -50 % bis 2040 zu erreichen.

Die Schweiz hat bereits im Klimaschutzgesetz (KlG) den Weg zur Erreichung ihres Netto-Null-Emissionsziels bis 2050 festgelegt und die Instrumente im CO₂-Gesetz sowie im Energie- und Stromversorgungsgesetz gezielt weiterentwickelt. Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten dank der zahlreichen Spezialgesetze mit spezifischen Zielen und Bedürfnissen. So stellt der Bund bereits rund 2 Milliarden Franken pro Jahr für die Förderung im Bereich Klima und Energie zur Verfügung. Die Schaffung eines Klimafonds wäre somit unverhältnismässig. Sie würde zu einer Neuverschuldung des Bundes führen und die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse schwächen.

Die Lösung liegt in der Umsetzung der Bestimmungen zum ressourcenschonenden Bauen (Art. 35j USG), zur Vorbildfunktion des Bundes und der Kantone (Art. 10 LCl) und zur Förderung innovativer Technologien. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen insbesondere fossile Energieträger im Verkehrs- und Heizungsbereich weitgehend durch umweltfreundlich erzeugten Strom ersetzt werden.

In diesem Zusammenhang müssen sich die Anstrengungen auf die Revision des CO2-Gesetzes konzentriert werden, das ab 2030 in Kraft treten und eine neue Etappe in der Schweizer Klimapolitik einläuten soll.

Volksabstimmung vom 8. März 2026: Nein zur Klimafonds-Initiative!

Höhere Steuern, mehr Schulden: Nein zum Klimaschuldenfonds

Am Sonntag 8. März 2026 wird die Bevölkerung über die Volksinitiative der SP und der Grünen für einen Klimafonds abstimmen. Der SBV empfiehlt, diese extreme und kostspielige Initiative abzulehnen.

Die Initiative will den Klimaschutz und die einheimische Energieproduktion durch zusätzliche öffentliche Investitionen stärken, um die Klimaerwärmung und ihre Folgen im Einklang mit den internationalen Klimaübereinkommen zu bekämpfen. Dazu soll ein Fonds eingerichtet werden, der aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Jährlich sollen Mittel in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Fonds fliessen. Dies würde sich im möglichen Einführungsjahr 2030 schätzungsweise auf 4,8 bis 9,5 Milliarden Franken belaufen.

Für der SBV geht die Initiative zu weit. Die Schweiz hat bereits im Klimaschutzgesetz (KlG) den Weg zur Erreichung ihres Netto-Null-Emissionsziels bis 2050 festgelegt und die Instrumente im CO₂-Gesetz sowie im Energie- und Stromversorgungsgesetz gezielt weiterentwickelt. Es gibt bereits eine Vielzahl von Instrumenten dank der zahlreichen Spezialgesetze mit spezifischen Zielen und Bedürfnissen.

Die Schaffung eines solchen Fonds ist unverhältnismässig. Schon heute wendet der Bund jährlich mindestens 14 Milliarden Franken direkt und indirekt für die Dekarbonisierung auf (ohne die Ausgaben der Kantone mitzurechnen). Die Initiative würde zu einer Neuverschuldung des Bundes führen und die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse schwächen. Der Bund sieht sich bereits mit einem Ausgabenproblem konfrontiert und muss in den kommenden Jahren drastisch sparen. Würde man die Fondsmittel hingegen mittels Mehreinnahmen finanzieren, wären für die Umsetzung der Initiative voraussichtlich Steuererhöhungen notwendig, die Haushalte und Unternehmen belasten können. Dies wäre untragbar und sollte unbedingt vermieden werden.

Der SBV und die Wirtschaft empfehlen die Ablehnung der Initiative, um die Attraktivität unserer Wirtschaft und unserer Unternehmen zu erhalten.

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