Bauen ist komplexer geworden: Verträge werden länger, Normen dichter, Vorschriften zahlreicher. Aber Pläne ändern sich, Termine geraten unter Druck und Kosten steigen. Mediation ermöglicht einvernehmliche Lösungen.
Viele Streitigkeiten entstehen nicht aus bösem Willen. Ein Vertrag ist eine Abmachung im Voraus, was folgt ist die Realität auf der Baustelle. Was war in der Ausschreibung enthalten? Was ist zusätzlich zu vergüten? Liegt ein Mangel vor? Wer trägt welches Risiko? Solche Fragen sind oft nicht schwarz-weiss.
Wenn Erwartungen aufeinanderprallen, folgen Abmahnungen, Anwaltsschreiben und im schlimmsten Falle Gerichtstermine. Das kostet Geld, Zeit und Nerven. Besonders kleine und mittlere Bauunternehmen verfügen selten über eigene Rechtsabteilungen. Wenn ein Streit eskaliert, bindet er Ressourcen, die im Betrieb und auf der Baustelle fehlen. «Der ganze Streit im Vorfeld, dieses Pingpong an Briefen, nimmt extrem viel Zeit in Anspruch», sagt Corinne Wyssa, Juristin beim SBV.
Genau hier kann Mediation helfen. Der Grundgedanke ist, dass sich die Parteien mit einem neutralen Vermittler an einen Tisch setzen. Ziel ist nicht, Recht zu sprechen, sondern eine Lösung zu erarbeiten, die für alle Beteiligten tragbar ist. «Mediation ist schneller und kostengünstiger», sagt Wyssa. «Sie führt häufig zu mehr Zufriedenheit, weil nicht einfach jemand gewinnt und jemand verliert.» Gerade in der Bauwirtschaft ist das wichtig, man begegnet sich oft wieder, bei weiteren Projekten, in derselben Region, über dieselben Netzwerke.
Besonders sinnvoll ist es, Mediation bereits vertraglich vorzusehen. Eine Mediationsklausel kann festhalten, dass bei Streitigkeiten zuerst eine Mediation durchgeführt wird, bevor der Gang vor Gericht erfolgt. «Das hilft, weil man sich nicht erst dann einigen muss, wenn die Fronten bereits verhärtet sind», sagt Wyssa.
Aber, warnt die erfahrene Juristin, Mediation ersetze keine klaren Verträge und keine juristische Prüfung. Sie schaffe jedoch einen professionellen Zwischenschritt. Wer früher redet, streitet weniger. Und wer weniger streitet, baut besser.
Musterklausel Mediation
«Bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen aus diesem Vertrag wird zunächst eine Mediation durchgeführt. Auf die Erhebung einer ordentlichen Klage wird bis zur Beendigung der Mediation verzichtet. Die Parteien bestimmen gemeinsam eine qualifizierte Mediationsperson.»
Der SBV fördert die konfliktfreie Zusammenarbeit auf der Baustelle. Zu diesem Zweck unterstützt der Verband unter anderem die ARGE Kooperatives Bauen. Sie steht Baufirmen beratend zur Seite und vermittelt in Konfliktfällen eine neutrale Person. Weitere Informationen.