SBV weiter für die Abschaffung der SRG-Unternehmensabgabe

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV ist erfreut über die Ablehnung des Klimafonds. Er kämpft weiter gegen die unverständliche Doppelbesteuerung von Unternehmen. Der SBV hatte zwei Parolen zum gestrigen Abstimmungssonntag gefasst: Ja zur SRG-Initiative und Nein zum Klimafonds.

SBV weiterhin gegen die Doppelbesteuerung

Die SRG-Initiative hatte der SBV zur Annahme empfohlen, weil Unternehmen doppelt besteuert werden: Sie müssen sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer die SRG-Gebühr entrichten. Bei Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz, sie kann bis zu 50 000 Franken betragen. Gerade bei Baufirmen, die bedingt durch die Umgebung (etwa Tunnelbau) kein Radiosignal empfangen können oder wegen der Arbeitssicherheit nicht hören dürfen, ist dies nicht nachvollziehbar. Das Volk hat die Initiative abgelehnt, der Bundesrat hat jedoch angekündigt, per Januar 2027 die Umsatzlimite anzuheben. Heutzutage müssen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 0, 5 Millionen Franken die SRG-Gebühr nicht entrichten, sie sind von der Abgabe befreit. Ab 2027 steigt der Freibetrag bzw. die Grenze auf 1,2 Millionen Franken. Viele Unternehmen werden also nach wie vor von der Abgabe betroffen bleiben. Der Gewerbeverband hat angekündigt, die Doppelbesteuerung mit neuen Vorstössen im Parlament zu bekämpfen. Der SBV wird sie unterstützen.

Ausreichende Massnahmen zum Klimaschutz

Der Klimafonds wurde, wie vom SBV erhofft, klar abgelehnt. Der Bund hätte sonst jährlich 4 bis 8 Milliarden Franken in einen Fonds gegen den Klimawandel investieren müssen. Dieser äusserst kostspielige Fonds hätte auf das weltweite Klima sehr wenig Auswirkungen, zudem stehen bereits zahlreiche Massnahmen zum Schutz der Umwelt zur Verfügung. Die Baubranche hätte kaum von diesem Fonds profitiert.

SRG-Initiative: Gefährliche Ablenkungsmanöver der Gegner

Im Abstimmungskampf über die SRG-Initiative wird vielfach ausgeblendet, dass Unternehmen seit 2019 eine umsatzabhängige SRG-Steuer zahlen müssen.

Als die Schweizer Stimmbevölkerung vor einem Jahrzehnt über die «Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)» abstimmte, deren Kernstück die Einführung einer umsatzabhängigen SRG-Steuer war, fand ein dazu befragter Kranführer deutliche Worte: «Ein Unfall könnte tödlich enden. Ich kann es mir ganz einfach nicht leisten, abgelenkt zu werden.» Radiokonsum während der Arbeit kam für ihn nicht infrage. Ein Arbeitskollege äusserte sich ähnlich: «Wir müssen uns miteinander verständigen können. Es gibt auf der ganzen Baustelle keinen einzigen Mitarbeiter, der Radio oder TV konsumiert.»

Debatte über Medienethik statt Arbeitssicherheit

Dass solche Stimmen im aktuellen Abstimmungskampf fehlen, liegt nicht nur daran, dass die damalige Volksabstimmung im Juni mitten in der Bauhauptsaison stattfand und nicht wie heute im Winter. Ein Jahrzehnt später hat sich der Fokus der Kontroverse deutlich verschoben: In den Abstimmungsdiskussionen dominiert eine akademische Debatte über Medienethik, während Fragen der Arbeitssicherheit kaum angesprochen werden.

Unmöglich, fahrlässig, verboten!

Der Schweizerischer Baumeisterverband bedauert diese buchstäblich gefährlichen Ablenkungsmanöver der Gegner der Initiative. Auf Baustellen sind Radio- und Fernsehgeräte in der Regel ausserhalb der Baucontainer nicht vorhanden. Aus Sicherheitsgründen sind akustische und visuelle Ablenkungen im Arbeitsbereich häufig untersagt. Dennoch werden Bauunternehmen allein aufgrund ihrer umsatzintensiven Bautätigkeit abgabepflichtig. In der Praxis führt dies zu SRG-Rechnungen in vier- bis fünfstelliger Höhe – obwohl kein entsprechender Medienkonsum stattfindet.

Damals wie heute gilt: Radiohören auf der Baustelle? Unmöglich, fahrlässig, verboten! Umso wichtiger ist deshalb ein Ja zur SRG-Initiative am 8. März 2026.