Lancierung der Petition «Extreme Hitze auf Baustellen: Faire Fristen statt Gesundheit gefährden» 

Schweizerischer Baumeisterverband lanciert Petition für Hitzeschutz und faire Fristen auf Baustellen

Der Schweizerische Baumeisterverband lanciert eine Petition für faire und realistische Rahmenbedingungen während Hitzeperioden.

Verzögerungen und Unterbrechungen bei Bauarbeiten wegen extremer Hitze werden im Gegensatz zu Unwettern selten berücksichtigt und nicht entschädigt. Zudem können Verzögerungen zu hohen Konventionalstrafen führen, obwohl Hitzeperioden weder von den Unternehmen noch von den Arbeitnehmenden beeinflusst werden können. Die Kosten und der Druck lasten somit vollständig auf den Bauunternehmen und den Bauarbeitern, die gezwungen sind, bei extremer Hitze immer kürzere Fristen einzuhalten. Vor allem gefährdet es die Gesundheit der Bauarbeitenden. Das ist nicht akzeptabel.  

Jeden Sommer herrscht auf Tausenden Baustellen Hochbetrieb. Wer bei gefährlicher Hitze weiterarbeitet, gefährdet die Gesundheit der Bauarbeitenden. Wer die Arbeit unterbricht, riskiert Mehrkosten und Vertragsstrafen. Diese falschen Anreize müssen beseitigt werden. 

Mit seiner Petition fordern der SBV einen Kurswechsel. Wir brauchen faire und realistische Rahmenbedingungen für die ganze Schweiz. Bauherrschaften müssen Hitzetage und mögliche Baustopps vorausschauend einplanen und die entsprechenden Kosten übernehmen.  

Für wirksamen Hitzeschutz, faire Baufristen und sichere Baustellen im Klimawandel! 

Mehr Informationen

Medienanfragen?

Das Medienteam des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) unterstützt Sie bei Medienanfragen. Hier finden Sie Medienmitteilungen, Hintergründe, Statements und die direkten Ansprechpersonen auf einen Blick.

Hitzeperioden auf Baustellen: Bauherren stehen mit in der Verantwortung 

Baustelle bei Hitzeperiode: Bauherren tragen Verantwortung für Schutzmassnahmen

Der Klimawandel und zunehmende Hitzeperioden stellen die Baubranche vor grosse Herausforderungen.  

Denn wenn die Temperaturen in die Höhe klettern, steigen gemäss Suva auch die Risiken von Unfällen, Hitzeschlägen und anderen gesundheitlichen Schäden. Deshalb unternehmen die Bauunternehmen alles, um ihre Mitarbeitenden vor den Risiken durch Hitze und UV-Strahlung bestmöglichst zu schützen: Sie führen umfangreiche Präventionsmassnahmen durch, stellen kühlendes Trinkwasser sowie Sonnencreme zur Verfügung und sie ergänzen die persönliche Schutzausrichtung, zum Beispiel mit Nackenschutz und Stirnblende.

Es braucht aber noch weitere griffige Massnahmen, wie mit dem vermehrten Auftreten von Hitzeperioden umgegangen werden soll. Die Bauunternehmen und die Bauarbeitenden zeigen sich im Rahmen des Möglichen in diesen Ausnahmezeiten äusserst flexibel und fragen sich: Weshalb nicht schon um 5 oder 6 Uhr mit der Arbeit beginnen und an den ganz heissen Tagen, mit der Arbeit frühzeitig aufhören? Das wäre aus Sicht von Mitarbeitenden und deren Baufirmen nicht nur möglich, sondern gewünscht. Doch dazu braucht es die Mitverantwortung und Flexibilität von Behörden, privaten und vor allem der öffentlichen Bauherren. Behörden müssen bereit sein, bei Hitze vermehrt auch Arbeiten in den kühleren, frühen Morgenstunden zu akzeptieren und zu bewilligen.

Bauherren und Generalunternehmen haben zudem einen weiteren zentralen Hebel in der Hand. Wenn das Thermometer steigt und steigt und der Arbeitsrhythmus bei schweren Arbeiten an der prallen Sonne langsamer wird, sollte es klar sein, dass die Arbeiten eingestellt werden. Die Bauherren müssen dann ebenso ihre Mitverantwortung zum Schutz der Arbeitnehmenden wahrnehmen, in dem sie vertragliche Fristen entsprechend verlängern, ohne dass Konventionalstrafen für die Bauunternehmen fällig werden.