SVP-Initiative: Personenfreizügigkeit bleibt für Bauhauptgewerbe unverzichtbar
Rund die Hälfte aller Beschäftigten im Schweizer Bauhauptgewerbe stammt aus dem Ausland. Ohne Personenfreizügigkeit würden Fachkräftemangel, Bürokratie und Rekrutierungsprobleme zunehmen.
Das Schweizer Bauhauptgewerbe ist seit Jahrzehnten stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Rund die Hälfte aller Beschäftigten stammt heute aus dem Ausland, und zwar überwiegend aus EU-/EFTA-Staaten. Die Personenfreizügigkeit bildet deshalb eine zentrale Grundlage für die Funktionsfähigkeit der Branche. Sie ermöglicht es den Bauunternehmen, qualifizierte Fachkräfte innerhalb Europas rasch, flexibel und ohne übermässigen administrativen Aufwand zu rekrutieren. Gerade in einer Branche mit starkem Fachkräftemangel und schwankender Projektlage ist diese Planbarkeit entscheidend.
Internationale Belegschaften prägen das Bauhauptgewerbe
Die Herkunft der Beschäftigten unterscheidet sich je nach Region und Sprachraum deutlich. In den grenznahen Kantonen und Sprachregionen ist der Anteil deutscher, französischer oder italienischer Arbeitskräfte naturgemäss besonders hoch. So variiert etwa der Anteil französischer Beschäftigter in der Romandie stark: Während er im Wallis oder in Freiburg nur im einstelligen Prozentbereich liegt, macht er in Genf rund ein Drittel der gesamten Belegschaft aus. Italienische Arbeitskräfte sind neben dem Tessin besonders häufig in Graubünden, dem Wallis sowie in den Kantonen Aargau, Solothurn und Zürich tätig.
Wie stark das Bauhauptgewerbe auf internationale Arbeitskräfte angewiesen ist, zeigt beispielhaft das Wallis. Dort setzte sich die Belegschaft im Jahr 2024 wie folgt zusammen: Schweiz 35,9 Prozent, Portugal 32,7 Prozent, Italien 22,2 Prozent, Ex-Jugoslawien 4,2 Prozent, weitere Nationalitäten rund 5 Prozent. Wie die Nationalitätenverteilung in Ihrem Kanton aussieht, können Sie in der unten am Text verlinkten SBV-Datenbank mit kantonalen Statistiken selbst prüfen. Die Zahlen verdeutlichen für alle Regionen der Schweiz: Ohne ausländische Fachkräfte würden zahlreiche Baustellen schlicht nicht funktionieren.
Kontingentsystem würde Bürokratie massiv erhöhen
Ein Wegfall der Personenfreizügigkeit und die Rückkehr zu einem Kontingentmodell hätten weitreichende Folgen, sowohl für die Unternehmen als auch für die Behörden. Wie aufwendig solche Verfahren sind, zeigt bereits heute die Regelung für Drittstaatenangehörige. Unternehmen müssen dabei unter anderem nachweisen, dass in der Schweiz keine geeignete Arbeitskraft verfügbar ist. Stelleninserate und Suchbemühungen müssen dokumentiert, Bewerbungsabsagen begründet und Arbeitsverträge eingereicht werden. Selbst wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, besteht keine Garantie auf eine Bewilligung.
Für das Bauhauptgewerbe hätte ein solches System erhebliche Konsequenzen. Die Branche ist auf flexible, rasche und planbare Rekrutierungsmöglichkeiten angewiesen. Lange Bewilligungsverfahren und zusätzliche Bürokratie würden Projekte verzögern und den bestehenden Fachkräftemangel weiter verschärfen.
Fachkräftemangel betrifft alle Berufsgruppen
Die jüngsten Lohnerhebungen des SBV zeigen deutlich, wie wichtig ausländische Arbeitskräfte auf dem Bau sind. Der Ausländeranteil beträgt bei Polieren rund 25 Prozent und bei Vorarbeitern rund 50 Prozent, in einzelnen LMV-Lohnklassen liegt er sogar deutlich über 70 Prozent. Auch wenn der Ausländeranteil mit steigender Hierarchiestufe etwas sinkt, bleibt er selbst in Kaderpositionen bedeutend.
Wer die Personenfreizügigkeit infrage stellt, gefährdet denn auch zahlreiche Baustellen, Infrastrukturprojekte und eingespielte Teams auf dem Bau. Ein Nein zur SVP-Initiative vom 14. Juni 2026 ist deshalb entscheidend für das Wohlergehen der Schweizer Bauwirtschaft.