SRG-Initiative: Jetzt handeln gegen doppelte Rechnungen
Eine SRG-Steuer, die Unternehmen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung belastet und zu erheblichen Mehrkosten führt, ist nicht zeitgemäss und gehört korrigiert.
Kleine und mittlere Unternehmen stehen in einem zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und hohe bürokratische Anforderungen schränken den unternehmerischen Handlungsspielraum spürbar ein. Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, dass Unternehmer durch die heutige Ausgestaltung der SRG-Rechnungen doppelt belastet werden – einmal mit einem Fixbetrag für den Privathaushalt und zusätzlich mit einer umsatzabhängigen Rechnung für das Unternehmen, unabhängig davon, ob das Angebot überhaupt genutzt wird.
Auf dem Bau sind Ablenkungen untersagt
Besonders deutlich zeigt sich diese Problematik im Bauhauptgewerbe. Auf Baustellen sind Radio- und Fernsehgeräte in der Regel ausserhalb den Baucontainers nicht vorhanden. Aus Sicherheitsgründen sind im Arbeitsbereich akustische oder visuelle Ablenkungen häufig untersagt. Dennoch werden Bauunternehmen allein aufgrund ihrer umsatzintensiven Bautätigkeit abgabepflichtig. Dies führt in der Praxis zu SRG-Rechnungen in vier- bis fünfstelliger Höhe, obwohl kein entsprechender Medienkonsum stattfindet.
Besser Arbeitsplätze auf dem Bau schützen
Eine nutzungsunabhängige SRG-Steuer widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Unternehmen werden zur Finanzierung eines Angebots herangezogen, das sie weder einsetzen können noch einsetzen dürfen. Die daraus resultierenden Mehrkosten fehlen dort, wo sie volkswirtschaftlich sinnvoller eingesetzt wären, etwa bei Investitionen, der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden oder der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Ein zeitgemässes Abgabesystem sollte die tatsächlichen Gegebenheiten in den Betrieben berücksichtigen. Die einfache und nachvollziehbare Lösung: Eine Rechnung pro Person und maximal eine pro Haushalt. Unternehmen ohne stundenlangen Radio- und TV-Konsum dürfen nicht länger zusätzlich belastet werden.
Jetzt Ja auf den Stimmzettel schreiben
Am 8. März 2026 entscheidet die Stimmbevölkerung über die notwendige Korrektur dieses Systems. In vielen Regionen ist das Stimmkuvert bereits eingetroffen. Damit die Abstimmung nicht in der Hektik des Alltags untergeht, lohnt es sich, das Kuvert schon diese Woche zu öffnen und ein Ja auf den Stimmzettel zu schreiben. Denn jedes Ja hilft, Haushalte und Unternehmen zu entlasten, Doppelbelastungen zu beenden und mehr Handlungsspielraum zu schaffen für Investitionen in den eigenen Betrieb.