Freitag, 20.02.2026

SRG-Initiative: Gefährliche Ablenkungsmanöver der Gegner

Im Abstimmungskampf über die SRG-Initiative wird vielfach ausgeblendet, dass Unternehmen seit 2019 eine umsatzabhängige SRG-Steuer zahlen müssen.

Als die Schweizer Stimmbevölkerung vor einem Jahrzehnt über die «Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)» abstimmte, deren Kernstück die Einführung einer umsatzabhängigen SRG-Steuer war, fand ein dazu befragter Kranführer deutliche Worte: «Ein Unfall könnte tödlich enden. Ich kann es mir ganz einfach nicht leisten, abgelenkt zu werden.» Radiokonsum während der Arbeit kam für ihn nicht infrage. Ein Arbeitskollege äusserte sich ähnlich: «Wir müssen uns miteinander verständigen können. Es gibt auf der ganzen Baustelle keinen einzigen Mitarbeiter, der Radio oder TV konsumiert.»

Debatte über Medienethik statt Arbeitssicherheit

Dass solche Stimmen im aktuellen Abstimmungskampf fehlen, liegt nicht nur daran, dass die damalige Volksabstimmung im Juni mitten in der Bauhauptsaison stattfand und nicht wie heute im Winter. Ein Jahrzehnt später hat sich der Fokus der Kontroverse deutlich verschoben: In den Abstimmungsdiskussionen dominiert eine akademische Debatte über Medienethik, während Fragen der Arbeitssicherheit kaum angesprochen werden.

Unmöglich, fahrlässig, verboten!

Der Schweizerischer Baumeisterverband bedauert diese buchstäblich gefährlichen Ablenkungsmanöver der Gegner der Initiative. Auf Baustellen sind Radio- und Fernsehgeräte in der Regel ausserhalb der Baucontainer nicht vorhanden. Aus Sicherheitsgründen sind akustische und visuelle Ablenkungen im Arbeitsbereich häufig untersagt. Dennoch werden Bauunternehmen allein aufgrund ihrer umsatzintensiven Bautätigkeit abgabepflichtig. In der Praxis führt dies zu SRG-Rechnungen in vier- bis fünfstelliger Höhe – obwohl kein entsprechender Medienkonsum stattfindet.

Damals wie heute gilt: Radiohören auf der Baustelle? Unmöglich, fahrlässig, verboten! Umso wichtiger ist deshalb ein Ja zur SRG-Initiative am 8. März 2026.