Planen und Bauen in Partnerschaft – und zwar regelkonform
Projektallianzen gewinnen bei grossen öffentlichen Bauprojekten in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Ein solches Modell verspricht mehr Zusammenarbeit und Innovation, wirft aber auch Fragen hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auf.
Projektallianzen stossen im öffentlichen Bausektor der Schweiz auf wachsendes Interesse. Angelehnt an eine australische Initiative, bringt diese Vorgehensweise bereits in den ersten Projektphasen Bauherrschaft, Planer und Unternehmen zusammen, um gemeinsam die bestmöglichen technischen und organisatorischen Lösungen zu entwickeln. Von diesem Ansatz einer frühzeitigen Zusammenarbeit profitieren Innovation und Risikokontrolle; allerdings wirft er auch Fragen hinsichtlich der Einhaltung von öffentlichem Beschaffungsrecht und Wettbewerbsrecht auf.
Unternehmen bereits einzubeziehen, noch bevor das Projekt vollständig ausgearbeitet ist, könnte mit den für das öffentliche Beschaffungswesen geltenden Wettbewerbsvorschriften unvereinbar erscheinen. Laut Jean-Rodolphe Fiechter, einem auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kellerhals Carrard, muss diese frühzeitige Einbindung deshalb innerhalb eines genau definierten Rahmens erfolgen. «Der Wettbewerb bleibt unverzichtbar, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.» Der Unterschied besteht darin, dass die Partner bereits vor der detaillierten Planung ausgewählt werden, um zur Projektentwicklung beitragen zu können. Dabei gilt es, die Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu wahren.
Rechtlich gesehen gibt es in der Schweiz kein spezielles Gesetz, das Projektallianzen regelt. Das Modell stützt sich in erster Linie auf die Vertragsfreiheit sowie auf das Merkblatt SIA 2065 und die entsprechende Vertragsvorlage. Auch im öffentlichen Beschaffungswesen gibt es ein geeignetes Instrument: den im neuen Bundes- und interkantonalen Recht vorgesehenen Dialog (Art. 24 BöB/IVöB). Wenn dieser Dialog richtig strukturiert und dokumentiert ist, ermöglicht er es den Auftraggebern, gemeinsam mit den in die Vorauswahl aufgenommenen Bewerbern Lösungen zu entwickeln, ohne die Fairness des Verfahrens zu gefährden.
Ein weiterer häufig aufgeworfener Aspekt: Könnte die gemeinsame Festlegung von Zielkosten automatisch als unzulässige Preisabsprache gewertet werden? Auch dieses Risiko lässt sich nach Ansicht der Experten ausschliessen. «Die Zielkosten werden nach der Vorauswahl der Partner für ein bestimmtes Projekt ermittelt. Es handelt sich nicht um eine Vereinbarung zwischen Wettbewerbern, die darauf abzielen würde, den Markt zu beeinflussen.» Der Wettbewerb findet vielmehr in der Dialogphase vor der Vergabe statt; dieser Dialog erfolgt zwischen dem Auftraggeber und den einzelnen Bieterteams – nicht hingegen zwischen den Bieterteams untereinander.
Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten, müssen mehrere Vorkehrungen getroffen werden: ein transparentes Vergabeverfahren, klar festgelegte Kriterien, eine lückenlose Dokumentation der Entscheidungen und die strikte Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Zudem darf kein Austausch sensibler Informationen bzw. individueller Angebote zwischen den Bieterteams stattfinden, ebenso wenig wie ein «Cherry Picking» seitens des Auftraggebers.
In der Schweiz wurden bereits mehrere Pilotprojekte gestartet, insbesondere im Eisenbahnbereich (SBB, SOB). Bereits jetzt zeichnet sich eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und eine schnellere Lösung technischer Probleme ab. Dennoch werden Projektallianzen derzeit erst noch schrittweise eingeführt.
Rechtsanwalt Fiechter ist der Ansicht, dass der derzeitige rechtliche Rahmen ausreicht, um diese Entwicklung zu begleiten. «Es geht nun vor allem darum, praktische Erfahrungen zu sammeln und eine Rechtsprechung sowie bewährte Verfahren zu entwickeln. Man muss den Sprung wagen und sich von erfolgreichen Beispielen aus dem Ausland inspirieren lassen.» Langfristig wird dieses kollaborative Modell die klassischen Modelle ergänzen und eine interessante zusätzliche Option bieten, sofern der Projektkontext dies rechtfertigt.