Donnerstag, 27.11.2025
Neue Liste zur Stellenmeldepflicht veröffentlicht
Arbeit.swiss, das Portal der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung, hat die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2026 publiziert.
Die auf arbeit.swiss publizierte Liste hält fest, welche Berufsarten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 meldepflichtig sind. Offene Stellen der nachstehenden Berufsarten müssen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet werden, bevor sie selbst ausgeschrieben und besetzt werden können:
- Allrounder/in (Hilfsarbeiter/in) Hochbau
- Bauarbeiter/in, Bauhauptgewerbe
- Bautenschutz-Fachmann/-frau
- Bauwerktrenner/in
- Eisenleger/in und Schaler/in
Hingegen sind folgende Bauberufe nächstes Jahr nicht meldepflichtig:
- Allrounder/in (Hilfsarbeiter/in) Tiefbau
- Maurer/in, Baupraktiker/in
- Baumaschinenführer/in
- Bohrarbeiter/in
- Gleisbauer/in, Gleisbaupraktiker/in
- Grundbauer, Grundbaupraktiker/in
- Kranführer/in
- Mineur/in
- Pflästerer/in, Steinsetzer/in
- Strassenbauer/in, Strassenbaupraktiker/in
- Tunnelfacharbeiter/in
- Steinmetze/in
- Sprengfachleute
- Bauvorarbeiter/in
- Baupoliere/in
- Bauführer/in
- Strassenwärter/in
- Tunnelarbeiter/in
Stellenmeldepflicht
Weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht und zum Meldeprozess finden Sie auf unserem Merkblatt zur Stellenmeldepflicht 2026. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufe für 2026 finden Sie hier.