Montag, 09.02.2026

Mehr Gebäudeerweiterungen und weniger Neubauten

Umbauen statt abreissen soll einfacher werden: Der Kanton Zürich will mit einer Gesetzesrevision das Bauen im Bestand fördern. Vereinfachte Vorgaben sollen der Bauherrschaften mehr Rechtssicherheit geben.

Umbauen, aufstocken oder erweitern statt abreissen. Das wäre oft die nachhaltigere Lösung. Trotzdem entscheiden sich viele Eigentümer und Eigentümerinnen für den Abriss und einen Ersatzneubau. Der Grund liegt weniger im Willen als im Bau- und Planungsrecht, das Umbauten häufig erschwert oder rechtlich verunmöglicht.

Zürich will deshalb Weiterbauen im Bestand erleichtern. Ende September 2026 hat der Kanton eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist es, das Weiterbauen an bestehenden Gebäuden zu erleichtern und Bauherrschaften mehr Rechtssicherheit zu geben. «Heute ist es oft einfacher, ein Gebäude abzureissen als es weiterzuentwickeln», bringt Baudirektor Martin Neukom das Problem auf den Punkt.

Anreize in die richtige Richtung setzen

Die Revision markiert einen Richtungswechsel. Kern der Vorlage sind Erleichterungsbestimmungen. Sie erlauben es, bei Umbauten und Erweiterungen in begrenztem Umfang von geltenden Vorschriften abzuweichen, etwa bei Grenzabständen, Gebäudehöhen oder der Anzahl Vollgeschosse. Bei Wohnbauten gilt dies nur, wenn zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden. Damit soll die bauliche Verdichtung nach innen gefördert werden, ohne den Bestand zu opfern.

Die Vorteile des Weiterbauens sind laut Baudirektor Neukom klar: «Wir reduzieren die CO₂-Emissionen und den Bauabfall und schaffen gleichzeitig bessere Chancen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, da die Mieten bei Erweiterungen oft weniger stark steigen als bei Neubauten.» Ergänzend sieht die Vorlage unter anderem Vereinfachungen für Solaranlagen und Treppenlifte und den Verzicht auf Mindesthöhen von Räumen vor, ein wichtiger Schritt, um etwa Bürogebäude einfacher in Wohnungen umzunutzen.