Löhne 2027: Was auf das Bauhauptgewerbe zukommt
Gewerkschaften und eine KOF-Umfrage unter Unternehmen läuten die Diskussion über die Löhne 2027 ein. Im Bauhauptgewerbe werden die Löhne per Januar 2027 erstmals automatisch ohne langwierige Lohnverhandlungen an die Teuerung angepasst.
Die Gewerkschaften fordern heute an einer Medienkonferenz eine Lohnerhöhung von 2 Prozent in der Schweiz. Für das Bauhauptgewerbe stellen die Gewerkschaften keine Forderungen auf, weil im neuesten Landesmantelvertrag eine automatische Regelung vereinbart wurde.
Eine gleichen Tags publizierte Unternehmensumfrage der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) zeigt ausserdem, mit welchen Lohnerhöhungen die Unternehmen selbst rechnen.
Bauunternehmen erwarten 2 Prozent höhere Löhne
3’500 von der KOF befragten Unternehmen haben ihre Erwartungen für 2027 geäussert. Die Baubranche – Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe – rechnet mit einem Lohnwachstum von 2,0 Prozent. Das ist der höchste Wert aller Branchen. Laut KOF rechnen 9 von 10 Baufirmen mit einem Lohnwachstum von mindestens 1,0 Prozent.
Das Gastgewerbe folgt mit 1,4 Prozent im Schnitt. Im Schweizer Durchschnitt erwarten die Unternehmen 1,2 Prozent höhere Löhne. Am unteren Ende liegen der Detailhandel und die Banken mit jeweils 0,8 Prozent.
Erwartete Lohnerhöhung 2027
Inflation wird häufig überschätzt
Die Baukonjunktur läuft nicht schlecht. Die Umfragewerte sollten dennoch mit Vorsicht interpretiert werden. Die befragten Unternehmen erwarten für 2027 eine Inflation von 1,1 Prozent. Sogar die Gewerkschaften nehmen nur 0,8 Prozent an. Im Durchschnitt rechnen die Prognoseinstitute mit 0,7 Prozent.
Dass Unternehmen die künftige Inflation zunächst zu hoch einschätzen, ist nicht ungewöhnlich. Das zeigte sich bereits im vergangenen Jahr bei einer SBV-Umfrage unter Unternehmen des Bauhauptgewerbes. Damals erwarteten die Firmen für 2026 eine deutlich höhere Inflation, als sie bisher tatsächlich eingetreten ist – und voraussichtlich noch eintreten wird.
Im Juli 2026 betrugt die Inflation 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der SBV rechnet damit, dass sich die Teuerung ungefähr auf diesem Niveau bis zu Jahresende hält.
SBV empfiehlt, mit Lohnentscheiden zuzuwarten
Der SBV empfiehlt den Unternehmen deshalb, ihre Lohnentscheide erst im vierten Quartal abzuschliessen. Bis dahin dürfte sich das Bild zur Teuerung 2027 weiter klären.
Auch die KOF-Erhebungen der vergangenen Jahre sprechen für ein Abwarten: Die Erwartungen der Unternehmen an das Lohnwachstum im Folgejahr sinken erfahrungsgemäss im vierten Quartal.
Erwartete Inflation 2027
Im Bauhauptgewerbe greift ab 2027 ein Automatismus
Für Unternehmen des Bauhauptgewerbes ist ein Punkt besonders wichtig: Ab 2027 werden die Mindestlöhne und der Effektivlohn im Rahmen des neuen Landesmantelvertrags (LMV) automatisch an die Inflation angepasst – der Mindestlohn vollständig, der Effektivlohn teilweise. Massgebend ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom September 2026.
Daher führen die Sozialpartner keine Lohnverhandlungen mehr. Voraussichtlich im Oktober werden die Unternehmen über den genauen Umfang der Lohnanpassung informiert.
Individuelle Leistungen belohnen
Der automatische Teuerungsausgleich ist obligatorisch. Darüber hinaus bleiben die Unternehmen bei der Lohnentwicklung flexibel. Sie können die Effektivlöhne aller oder einzelner Mitarbeitender zusätzlich erhöhen – beispielsweise um besondere Leistungen, zusätzliche Verantwortung oder Weiterbildungen zu honorieren.