Donnerstag, 12.03.2026

LMV 2026: Zeitgemässer Anhang 10 für den Untertagbau

Foto: Unterhaltsarbeiten am Bohrkopf der ab Göschenen in Richtung Süden im Einsatz stehenden Tunnelbohrmaschine für die zweite Röhre Gotthard-Strassentunnel nach der geplanten Einfahrt in eine ehemalige Militäranlage (Foto: ARGE secondo tubo).

Auch den Untertagbau beschäftigt die Fachkräftesituation: Eine Umfrage bei den im Untertagbau tätigen Unternehmungen hat gezeigt, dass gut die Hälfte der gewerblichen Mitarbeiter über 50 Jahre alt ist und damit spätestens in zehn Jahren mit dem Eintritt in den FAR dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig verringert sich der Lohnunterschied gegenüber den Herkunftsländern der in der Schweiz tätigen Mitarbeiter.

Hintergrund

In den letzten rund 15 Jahren wurden im bisherigen Anhang 12 Untertagbau des LMV keine Anpassungen bei den Zuschlägen mehr vorgenommen. Aus diesen Gründen haben die Sozialpartner bei den Verhandlungen des LMV 2026 eine Arbeitsgruppe zum Untertagbau eingesetzt.

Neu wird der bisherige Anhang 12 als Anhang 10 geführt.

Verständliche Formulierungen

Sprachlich wurde der Anhang 10 klarer und verständlicher formuliert. Aufgrund der Erfahrungen im Vollzug wird neu im Art. 52 LMV umfassender umschrieben, für welche Arbeiten der Anhang 10 Untertagbau zur Anwendung kommt.

Die Anpassungen im Überblick

Einer der Schwerpunkte liegt auf Tätigkeiten ausserhalb des eigentlichen Tunnelbereichs: In der mechanischen und elektrischen Werkstatt, aber auch in der Logistik auf dem Installationsplatz benötigen wir qualifiziertes und motiviertes Personal. Dies wurde unter den bisherigen Umständen zunehmend schwierig, da Anreize nur für die Mitarbeiter bestanden, die Untertage arbeiteten. Deshalb erhält neu das Personal, welches ausserhalb des Tunnels auf Untertagbaustellen beschäftigt ist, 50 % des Untertagszuschlags der entsprechenden Stufe, sofern in den folgenden Bereichen gearbeitet wird: Baustelleneinrichtungen Übertag, Werkstatt, Platzdienst, Betrieb/Unterhalt. Tiefbauarbeiten Übertag sind davon ausgeschlossen. Zudem wird für alle auf Untertagbaustellen, d.h. auch im Übertagbereich, tätigen Mitarbeiter ein neuer Schichtzuschlag eingeführt. Dieser gilt auch für den Einschichtbetrieb. Die Zuschläge bei Schichtbetrieb mit mehr als sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen, die Reisezeitentschädigung und der Nachtzuschlag bei dauernder Nachtarbeit werden angepasst. Die im Untertagbau tätigen Mitarbeiter erhalten wie auf allen übrigen Baustellen ebenfalls eine Baustellenzulage.

Blick über die reine Arbeitszeit hinaus

Um den geänderten Ansprüchen auf das Leben ausserhalb der Arbeitszeit gerecht zu werden, sind in den Unterkunftsanlagen Einzelzimmer mit WC/Dusche anzubieten. Ausnahme sind Übernachtungen in Wohnungen und Hotels, in denen weiterhin WC/Duschen für mehrere Zimmer erlaubt sind. Die Umsetzung gilt für neue Baustellen ab dem Jahr 2028.

Würdigung aus Arbeitgebersicht

Als SBV Vertreter in der Arbeitsgruppe für den Anhang 10 sind wir überzeugt, mit den Neuerungen für die Untertagbaubranche in der Schweiz eine gute Basis für die Rekrutierung und Beschäftigung von qualifiziertem Personal gelegt zu haben.

Die angefügte Tabelle zeigt die Anpassungen im LMV 2026. Diese werden stufenweise eingeführt, erstmals ab der Allgemeinverbindlichkeit des LMV im Frühling 2026 und weiter in den Jahren 2028 und 2030.

Die Errungenschaften des Untertagbaus haben in der Vergangenheit wesentlich zum reibungslosen Funktionieren des Verkehrssystems in unserem Land beigetragen. Damit unserer Branche auch künftig ausreichend qualifizierte Fachkräfte mit den notwendigen Kapazitäten und Kompetenzen zur Verfügung stehen, sind attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen unerlässlich. Dazu gehören neben flexiblen Schichtmodellen sowie langfristigen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten in den Unternehmen auch faire und marktgerechte Entlöhnungen.

Angesichts des intensiven Wettbewerbs im Ausland und der zahlreichen beruflichen Alternativen im Inland war es uns ein zentrales Anliegen, gemeinsam mit unseren Sozialpartnern eine zukunftsfähige und wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu schaffen. Diese haben wir mit dem Anhang 10 des LMV festgehalten.

Bei der Ausgestaltung der zusätzlichen Zuschläge für Arbeiten im Untertagbau und im Schichtbetrieb, bei der Definition weiterer wesentlicher Entschädigungen sowie beim konsequenten Fokus auf sichere, gesunde und motivierte Mitarbeitende haben wir grossen Wert auf die wirtschaftliche Umsetzbarkeit gelegt und auf die Anliegen der Unternehmen, die unter erheblichem Preis- und Termindruck stehen, Rücksicht genommen. Mit dem vorliegenden Vertrag und seinem Anhang zum Untertagbau konnten die unterschiedlichen Anliegen im Rahmen des Machbaren ausgewogen berücksichtigt werden.

Ich danke allen Beteiligten für das konstruktive Zusammenwirken und das Engagement für einen starken und wettbewerbsfähigen Schweizer Untertagbau.

Adrian Dinkelmann, Geschäftsführer Infra Suisse