Freitag, 27.02.2026

Die Klimafonds-Initiative unverhältnismässig und ignoriert die bereits unternommenen Anstrengungen

Die Schweizer Wirtschaft hält ihre Verpflichtungen ein und macht weitere Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele der Schweiz.

Die Initiative will den Klimaschutz und die einheimische Energieproduktion durch zusätzliche öffentliche Investitionen stärken, um die Klimaerwärmung und ihre Folgen im Einklang mit den internationalen Klimaübereinkommen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck soll ein Fonds in Höhe von 4,8 bis 9,5 Milliarden Franken pro Jahr eingerichtet werden, der aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Der SBV empfiehlt die Ablehnung dieser extremen und kostspieligen Initiative.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, und sorgt dafür, dass eine wirksame, realisierbare und mit der Wirtschaftstätigkeit vereinbare Klimapolitik definiert und umgesetzt wird. Die Wirtschaftssektoren haben ihr Engagement für die Klimapolitik unter Beweis gestellt. Die Überprüfung der für 2020 festgelegten Klimaziele hat gezeigt, dass die Industrie ihr Zielbeitrag erreicht und sogar übertroffen hat. Der Gebäudesektor hat es fast erreicht, während die Emissionen des Verkehrssektors noch deutlich über dem angestrebten Ziel lagen. Derzeit liegen die CO2-Emissionen der Industrie um mehr als 35 % unter dem Niveau von 1990. Damit hat sie ihr Ziel für 2030 bereits erreicht und ist auf gutem Weg, auch das Ziel von -50 % bis 2040 zu erreichen.

Die Schweiz hat bereits im Klimaschutzgesetz (KlG) den Weg zur Erreichung ihres Netto-Null-Emissionsziels bis 2050 festgelegt und die Instrumente im CO₂-Gesetz sowie im Energie- und Stromversorgungsgesetz gezielt weiterentwickelt. Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten dank der zahlreichen Spezialgesetze mit spezifischen Zielen und Bedürfnissen. So stellt der Bund bereits rund 2 Milliarden Franken pro Jahr für die Förderung im Bereich Klima und Energie zur Verfügung. Die Schaffung eines Klimafonds wäre somit unverhältnismässig. Sie würde zu einer Neuverschuldung des Bundes führen und die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse schwächen.

Die Lösung liegt in der Umsetzung der Bestimmungen zum ressourcenschonenden Bauen (Art. 35j USG), zur Vorbildfunktion des Bundes und der Kantone (Art. 10 LCl) und zur Förderung innovativer Technologien. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen insbesondere fossile Energieträger im Verkehrs- und Heizungsbereich weitgehend durch umweltfreundlich erzeugten Strom ersetzt werden.

In diesem Zusammenhang müssen sich die Anstrengungen auf die Revision des CO2-Gesetzes konzentriert werden, das ab 2030 in Kraft treten und eine neue Etappe in der Schweizer Klimapolitik einläuten soll.