Donnerstag, 19.02.2026

Ausdauer belohnt: Mehr Fairness im Kartellrecht ab 2027

(c) Parlamentsdienste 3003 Bern Rob Lewis

Mehrere Jahre politische Zusammenarbeit mit Verbänden aus der gesamten Wirtschaft hat sich ausgezahlt, die Kartellrechtspraxis wird künftig auch für Bauunternehmen wieder fairer.

Durch die Anstrengungen der Wirtschaft tritt ab 2027 ein verbessertes Kartellrecht in Kraft. Die kürzlich abgeschlossene Revision des Kartellgesetzes zählt zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Entscheiden der letzten Jahre und ist für die Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbands von grosser Bedeutung.

Künftig müssen die Wettbewerbsbehörden wieder im Einzelfall prüfen und belegen, ob eine Absprache tatsächlich stattgefunden hat und wirtschaftlich erheblich ist. Für die Mitglieder des SBV bringt dies spürbar mehr Rechtssicherheit und Fairness in Gerichtsverfahren.

Hohe Rechtsunsicherheit

Über lange Zeit führte die bisherige Rechtslage zu erheblicher Unsicherheit für Unternehmen, da bereits formale Hinweise für eine Verurteilung ausreichen konnten, ohne dass geprüft wurde, ob tatsächlich eine Absprache oder ein volkswirtschaftlich relevanter Schaden vorlag.

Dies brachte für Unternehmen unverhältnismässige Verfahren, hohe Risiken und eine schwer kalkulierbare Rechtslage mit sich und erschwerte unternehmerische Entscheidungen im Alltag erheblich. Es war jahrelang unklar, ob Baufirmen eine ARGE gründen dürfen, welche Informationen sie straffrei austauschen können, ob sie zwecks Forschung oder gemeinsamen Einkauf kooperieren dürfen. Mit dem parlamentarischen Entscheid vom Dezember 2025 wurde diese Fehlentwicklungen nun endlich korrigiert.

Intensive politische Arbeit über Jahre

Diese Verbesserung kam nicht von selbst. Sie ist das Ergebnis politischer Arbeit des SBV über fünf Jahre. Der Baumeisterverband hat sich als Mitglied von bauenschweiz, economiesuisse und des Schweizerischen Gewerbeverbands kontinuierlich und konstruktiv eingebracht. Diese politischen Dachverbände bieten Plattformen für einen Austausch mit anderen Verbänden und Unternehmen. Der SBV hat zugehört, erklärt und vermittelt. So hat sich gezeigt, dass die gesamte Wirtschaft von der Problematik betroffen ist. Viel fachliches Wissen aus Kartellrechtsverfahren, Ideen für Verbesserungen der Gesetzeslage und politisches Know-How kamen so zusammen. Auf diese Weise konnten Webinare und Gespräche mit den Parlamentariern angeboten und koordiniert werden.

Auch gemeinsame schriftliche Eingaben wurden eingereicht. Der SBV und Partnerverbände konnten beweisen, dass neben dem Bau auch zahlreiche andere Branche wie etwa Sanitär, Handel, Informations- und Kommunikationstechnik usw. betroffen sind.

Verbesserungen ab 2027

Der SBV hat während der parlamentarischen Debatte aufgezeigt, welche konkreten Folgen die bisherige Rechtslage für Unternehmen hatte und weshalb eine Korrektur notwendig war. Dabei hat sich der Verband für verlässliche, faire und praxistaugliche Rahmenbedingungen erfolgreich eingesetzt. Die Kartellrechtsverfahren werden damit fairer, die Gesetzesänderung tritt per Januar 2027 in Kraft. Absprachen über Preise, Mengen und Gebiete bleiben richtigerweise weiterhin verboten.

Nächste Herausforderung: Reform der Wettbewerbsbehörden

Im Sommer 2026 beginnt die nächste politische Debatte: die Reform der Wettbewerbsbehörden. Bei dieser Reform geht es darum, dass wieder mehr Rechtsstaatlichkeit in Kartellrechtsfällen herrscht. Der SBV wird sich weiterhin aktiv einbringen, um die Interessen seiner Mitglieder konsequent und vorausschauend zu vertreten.

Denn erstens sind heutzutage die Wettbewerbsbehörden – Sekretariat und Wettbewerbskommission – nicht unabhängig voneinander. Das Sekretariat sollte die Anklage durchführen und die Wettbewerbskommission unabhängig das Urteil fällen. De facto findet jedoch eine starke Vermengung dieser Aufgaben statt, weil die Kommission als Milizorganisation nicht über ausreichend Ressourcen verfügt.

Zweitens muss die Kompetenz auf den höhergelagerten Gerichtsstufen gestärkt werden, damit tatsächlich eine Chance auf Korrektur eines Fehlurteils besteht. Die Kammern des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts befassen sich mit sehr vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten. Sie müssen sich jeweils aufs Neue in Kartellrechtsfälle einarbeiten, was hohes Spezialwissen erfordert und in jahrelangen Gerichtsverfahren resultiert. Ein spezialisiertes Gericht würde über ausreichend Spezialwissen verfügen und könnte die Verfahren schneller behandeln.